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AG München (432 C 7381/95) | Datum: 27.03.1998
Entfällt nach § 495 a Abs. 2 Satz 1 ZPO . I. Die verbleibende Klage in Höhe von DM 134,92 ist unbegründet. Die Klägerin hat keinen Anspruch gegen die Beklagten gemäß § 535 Satz 2 BGB auf Ausgleich der in den Monaten [...]